Hier findet Ihr Ausschreibungen, Formulare etc. zum runterladen.
Dieser Antrag wird bei Änderungen am Schützenpass benötigt. Solche Änderungen sind z.B. Wechsel des Erstvereins, Eintragung von Disziplinen für einen anderen Verein, ebenso Rücknahme von solchen Eintragungen. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt werden, vom Erstverein unterschrieben und zusammen mit dem alten Schützenpass in dem in diesem Hinweisblatt (Größe: ca. 48,4 kBytes) angegebenen Zeitraum beim Gau eingereicht werden. Beim Erstvereinswechsel muss der Antrag vom neuen Erstverein unterzeichnet werden.
Ohne Rückgabe des alten Ausweises wird der Antrag nicht bearbeitet!
Bei Erstvereinswechsel den Wechsel bitte auch dem alten Erstverein mitteilen, damit dieser auch über die geänderten Startrechte bei Meisterschaften und Rundenwettkämpfen Bescheid weiß. Leider werden Änderungen dem alten Erstverein von der BSSB-Verwaltung nicht automatisch mitgeteilt, so dass dieser u.U. keine Ahnung davon hat, dass ein Schütze nicht mehr für ihn startberechtigt ist.
Hinweis zum Eintragen von Disziplinen für andere Vereine:
Der Antrag ist so auszufüllen, wie der Ausweis später aussehen soll. D.h. es
darf nicht nur eingetragen werden, was geändert werden soll! Alle Disziplinen,
die nicht für einen anderen Verein eingetragen sind, werden automatisch für den Erstverein
(Stammverein) geschossen.
Beispiel: Der Schütze XY ist Erstmitglied bei Verein1 und hat Luftgewehr und
Luftpistole für Verein2 eingetragen und KK-Gewehr 3x40 für Verein3. In Zukunft möchte er auch
Luftpistole für Verein3 schießen, Luftgewehr für seinen Stammverein. Im Antrag muss
also der Eintrag 'Luftpistole' für Verein3 und 'KK 3x40' ebenfalls für Verein3
eingetragen werden. Der Eintrag für Luftgewehr entfällt (Stammverein). Der Eintrag
für 'KK 3x40' muss auch vorgenommen werden, obwohl er auch schon
vorher im Schützenpass vorhanden war.
Bei Fragen oder Zweifeln bezüglich des Schützenpasses wendet euch vertrauensvoll an den Sportleiter. Der kann meistens weiterhelfen, weiß aber auf jeden Fall wo man nachfragen kann.
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss bei einem Mitglied der Vorstandschaft abgegeben werden. Über die Annahme des Antrags wird dann bei der nächsten Vorstandssitzung entschieden.
Sportordnung des DSB (Link zum DSB)
14.12.2010: Änderungen in der SpoO ab 2011 (Größe: ca. 382 kBytes)Ab dem Sportjahr 2010 ist das Verwendungsverbot für abgelaufene Kartuschen auch offiziell in der geänderten Sportordnung (s. Seite 3) (Größe: ca. 580 kBytes) verankert.
16.12.2008: Info von der technischen Komission des DSB zum Thema (Größe: ca. 4,42 MBytes)Auf der BSSB-Seite (Infothek-Infos-Formblätter-Waffenrecht) sind evtl. aktuellere Ausgaben zu finden
02.02.2011: Der Antrag auf Bedürfnisbescheinigung (Größe: ca. 331 kBytes)Weitere Infos gibt es auf der
BSSB-Seite unter "Infothek-Infos-Formblätter" und
beim DSB unter Infothek - Recht - Waffenrecht
Der BSSB hat jetzt endlich Anfahrtspläne zu den Wettkampfstätten, an denen die bayrische Meisterschaft stattfindet, veröffentlicht.
Aschaffenburg-Schweinheim (Wurfscheiben Vorderlader) (Größe: ca. 292 kBytes)
Die Bilder können frei verwendet werden. Das Copyright bleibt jedoch beim Schützenverein "Gemütlichkeit" Unterpfaffenhofen 1907 e.V